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Hunde sind grundsätzlich im Freien zu bewegen.

Kann ein Hund nicht anderweitig ausreichend bewegt werden, ist dies ausnahmsweise in einer Vereinshalle zulässig (z.B. Agility-Hunderassen). Dabei ist die Anzahl Hundehalter und Hunde, welche die Halle gleichzeitig benutzen, auf das Minimum zu beschränken. Alle Regeln des BAG sind einzuhalten, insbesondere das social distancing.

Schutzkonzept nötig (Allgemeine Bemerkungen).

(27.04.2020)